So sieht es also aus:
- Ich fange jetzt erst mit dem Tagebuch an, denn bisher habe ich nur mit meiner neuen Bekannten aus Frankreich (genauer:
Lyon) geschrieben.
- Sie wirkt sehr charmant, und wie schon erwähnt – Lyon liegt in Frankreich –
- Sie schreibt mit Hilfe eines Übersetzers.
- Wir nutzen die ehemalige Plattform Skype, die jetzt Teams heißt und ausländische Texte automatisch übersetzt.
Wie jeden Morgen beginnt in der Küche sehr früh das fröhliche Treiben, und zum Thema Krach und Randale muss ich wohl nicht mehr viel sagen.
- Bevor das Frühstück kam, habe ich mich mit meiner langjährigen besten Freundin Petra unterhalten, denn wenn jemand mein gesamtes Leben kennt, dann ist es Petra. (Bisher!)
- Wir kennen uns seit fast vierzig Jahren, auch wenn wir uns zwischendurch mal aus den Augen verloren haben.
- Man soll es nicht für möglich halten, aber man hat mich tatsächlich auch beim Frühstück nicht vergessen – und ich bin tief beeindruckt.
- Zuerst gab es morgens eine Tasse schwarzen, heißen Kaffee, den ich gut vertragen konnte nach dem vielen Schreiben in der vergangenen Nacht.
- Dazu eine Schnitte frischen Weißbrots, die ich großzügig mit gekühlter Margarine bestrichen habe.
- Die eine halbe Scheibe belegte ich mit gut gekühltem Gouda und Salami, die andere Hälfte bestrich ich mit gekühlter Leberwurst, verfeinert mit Löwensenf und einem Hauch Tabasco.
- Alleine das Zusammenspiel von Süße und Schärfe auf dieser halben Schnitte war einfach nur genial.
Unmittelbar nach dem Frühstück habe ich recherchiert für einen Artikel im Netz und ihn veröffentlicht.
- Danach habe ich ein paar Facebook-Freundinnen und -Freunde geneckt, denn zurzeit geht alles, was mit Drohnen über Deutschland zu tun hat, viral – und da darf ich ja wohl nicht fehlen, denn ich liebe Späßchen.
Doch irgendwann ist der Vormittag vorbei, und es gab sogar schon zwanzig Minuten früher Mittagessen:
- Drei fantastische Maultaschen nach österreichischer Art mit einer köstlichen Champignonsoße, gewürzt mit verschiedenen Kräutern.
- Zum Dessert gab’s nicht Reismilch von Müller, sondern Milchreis – gekühlt und mit Himbeergeschmack als limitierte Auflage.
- Nach dem Mittagessen war Pflege angesagt, und danach habe ich eine Stunde geschlafen.
Wieder aktiv im Netz suchte ich für einen neuen Beitrag, veröffentlichte ihn, tauschte mich mit Petra aus und informierte den Verkäufer Tobias, dass er den neuen Rechner zwar einpacken, aber noch nicht versenden soll.
- Die Summe, die ich zahlen muss, ist erst am Donnerstag spät abends überwiesen worden:
- Da Freitag Feiertag war, wird das Geld erst Dienstag oder spätestens Mittwoch bei ihm eingehen.
- Ist ärgerlich gelaufen, aber leider nicht zu ändern.
- Da stellt sich mir die Frage für bitte was die EU Gesetze erlässt, wenn sie nicht eingehalten werden.
Der Nachmittag verging, und es gab Abendessen:
- Eine Scheibe frisches Weißbrot bestrichen mit gekühlter Margarine, eine halbe Scheibe belegt mit Wurst, die andere mit Schmierkäse.
- Dazu eine Dose Buttermilch mit Erdbeergeschmack, gut gekühlt.
- Eine Tasse Cappuccino aus meinem eigenen Bestand.
Beim Wort „Bestand“ muss ich jedes Mal schmunzeln – das klingt so nach der Bundeswehr, bei der ich allerdings nie war.
- Stattdessen leistete ich meinen Ersatzdienst beim Deutschen Roten Kreuz, und jahrzehntelang war ich ehrenamtlich als Rettungssanitäter tätig.
Nach dem Abendessen tauschte ich mich noch einmal kurz mit Petra aus.
- Was der nächste Tag bringt, weiß man ja nie – das ist hier ein wenig wie Weihnachten!
- Gleichzeitig bin ich immer noch stinksauer über das Gespräch vom 04.09.2025 mit der Chefin der Firma Schuch GmbH in Nideggen.
Ich sage es immer wieder:
- Wenn Kinder irgendwann gezwungen sind, Mutter und Vater in ein Alten – Pflegeheim zu geben, dann bitte niemals in ein Heim der Firma Schuch GmbH!
Was mich besonders aufregt:
- Ich fühle mich entmündigt.
- Wie kann es sein, dass bei Pflegestufe 4 und fünf Jahre Bettlägerigkeit das Amt bestimmen kann, ob und wann man überhaupt ausziehen darf?
Ich wollte ja in ein anderes Pflegeheim verlegt werden!
- In Deutschland existiert die klassische „Entmündigung“ heute nicht mehr:
Sie wurde 1992 abgeschafft und durch das Betreuungsrecht ersetzt.
- Eine Betreuerin oder Betreuer wird nach Prüfung durch das Gericht nur in bestimmten Aufgabenkreisen eingesetzt, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann (§ 1896 BGB).
Ich bin zwar geistig zu 100 % dabei, aber das Problem ist mit der Gehbehinderung und der Bettlägerigkeit
- Eine Betreuerin oder Betreuer wird dadurch nicht vollständig seiner Geschäftsfähigkeit beraubt, sondern das Gericht legt genau fest, für welche Bereiche Unterstützung nötig ist.
Der Grundsatz der Erforderlichkeit besagt, dass Betreuung nur dann angeordnet werden darf, wenn andere Hilfen nicht ausreichen.
In Deutschland darf man nicht alt und krank werden.
Dann ist man verloren.